Berliner Senat beschließt Verordnung

Gestern beschloss der Berliner Senat die Verordnung zur Ausführung des Zweckentfremdungsverbots. Bis März soll das Gesetz in Kraft treten.

22.01.2014 Berliner Senat beschließt Verordnung

Der Berliner Senat plant die Anwendung des Gesetzes in ganz Berlin. Dafür hat man die mangelnde Versorgung von Wohnraum in allen Stadtgebieten nachgewiesen. Ob in Kreuzberg oder Spandau, der Berliner Senat behauptet, überall gäbe es nicht ausreichend Wohnungen. Kritik kommt indessen aus allen Richtungen. Die Bezirksämter meinen, es gäbe nicht genügend neue Stellen. Nur 17 Mitarbeiter sollen das geplante Gesetz umsetzen. Dabei gehe man von einem Bedarf von zwei bis drei Mitarbeit pro Bezirksamt aus, so Reiner Wild vom Berliner Mietverein.Gegenwind erhalten die Politiker auch vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Die Chefin, Marin Kern, halte das Gesetz für kein wirkungsvolles Argument, um das Problem der steigenden Wohnungsnachfrage zu lösen. Die ApartmentAllianz Berlin e.V. hingegen lehnt das Zweckentfremdungsverbot gänzlich ab. Der Verein sieht zwar einen Regulierungsbedarf, der muss allerdings bestehende Ferienwohnungsbetriebe schützen und zukünftig neue Vermietungen möblierter Apartments regeln.

Nach dem Beschluss zur Verordnung entscheidet nun der Rat der Bürgermeister über das Verbot. Wenn das Votum positiv ausgeht, erwartet man das Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes frühestens im Februar, aber spätestens im März.