Keine zentrale Koordination

Das Bezirksamt Mitte entschließt sich am Ende gegen eine zentrale Umsetzung des Gesetzes. Apartentbetreiber müssen demzufolge bis zum 31. Juli 2014 ihre Ferienwohnungen beim zuständigen Bezirksamt melden.

12.06.2014 Mitte setzt das Gesetz nicht zentral um

(Berlin, 12. Juni 2014) Das Bezirksamt Mitte entschließt sich gegen eine zentrale Koordination bei der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot. Herr von Dassel sagt hierzu, dass die finanziellen Kosten momentan nicht einschätzbar seien und daher das Risiko zu hoch wäre. Zwar hätte Finanzsenator Herr Nußbaum weitere Mittel zugesichert, aber diese Aussagen seien nicht verbindlich genug, so Stadtrat Herr von Dassel.

Die Senatsverwaltung und die elf anderen Bezirke sind bemüht eine einheitliche Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Auch wenn keine zentrale Stelle eingerichtet wird, wollen die Bezirke bei der Klärung offener Fragen zusammenarbeiten.

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