Senat plant Änderung des ZwVbG

Die CDU und SPD befinden sich in konstruktiven Gesprächen über die Verschärfung des Berliner Zweckentfremdungsverbots. Die Änderung soll spätestens Anfang 2016 in Kraft treten.

24.09.2015 Senat plant Änderung des ZwVbG

Matthias Brauner, Sprecher der CDU Fraktion im Bauausschuss, kündigte in der Presse an, dass die CDU zusammen mit der SPD das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verschärfen. Die Änderung soll spätestens Anfang 2016 in Kraft treten. Herr Brauner sagt laut Tagesspiegel, dass die Koalition die Genehmigungsfrist entzerren wolle, damit die Bezirksämter nicht mit Anträgen erschlagen werden. Des Weiteren planen SPD und CDU Nachbesserungen für eine leichtere Suche nach illegalen Ferienwohnungen, Klarheit über die Betroffenheit von Zweitwohnungen und ein Verbot, Ferienwohnungen anzubieten. Die von Prof. Sodan beanstandende Ungleichbehandlung zwischen Ferienwohnungsbetreibern und allen anderen Zweckentfremdern sprach Herr Brauner nicht an.

Wie wird ein Gesetz geändert?

Eine Gesetzesänderung durchläuft den gleichen Gesetzgebungsprozess wie ein neues Gesetz. Das heißt, die Novelle wird in mindestens zwei Lesungen im Plenum diskutiert und dazwischen im entsprechenden Bauauschuss. Am Ende stimmen die Abgeordneten im Parlament darüber ab.

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