Nutzung von Ferien- wohnungen untersagt

Bisher stuften die Berliner Bauämter Ferienwohnungen als Wohnnutzung ein. Doch das ändert sich jetzt. Ein Indiz dafür liefert das Urteil vom 22. Oktober 2015 der 13.Kammer.

23.10.2015 Nutzung als Ferienwohnung untersagt

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Matthias Schubert, entschied gestern um 14 Uhr, dass die Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Pankow rechtens ist. Begründung: Die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Ferienwohnungen in einem Mehrfamilienhaus befinden und eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Das gestrige Urteil widerspricht der bisherigen Rechtsauffassungen, die bislang Ferienwohnungen als Wohnen definierten und daher keine baurechtliche Genehmigung bedurfte und Vermieter deshalb auch keine beantragten. Und diejenigen, die versuchten eine zu bekommen, wurden von den Ämtern abgewiesen.

Nun findet eine Umdefinierung der baurechtlichen Bestimmung statt: Ferienwohnungen sind auf einmal gewerblich und damit genehmigungspflichtig. Um welche Art des Gewerbes es sich handelt, ist unklar. Diese rechtliche Einordnung obliegt dem Oberverwaltungsgericht. Denn die Klägerin legt nach jetzigem Wissensstand Revision ein.