Erste Entscheidung im Eilverfahren

Am Montag, den 14. März 2016, entschied das Kammergericht Berlin den ersten Fall einer zweckentfremdeten Wohnung. Aber zu einer inhaltlichen Beurteilung kam es erst gar nicht.

14.03.2016 Erste Entscheidung im Eilverfahren

Am Montag, den 14. März 2016, wurde eine Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung aufgrund formaler Fehler im Eilverfahren in Mitte abgewendet. Das heißt, der Vermieter kann vorerst seine Wohnungen weiterhin kurzzeitig an Gäste vermieten. Das Bezirksamt Mitte hat allerdings die Möglichkeit, die Nutzungsuntersagung erneut formal richtig auszusprechen.

Auf das Thema Bestandsschutz wurde nicht eingegangen. Allerdings äußerte sich der Richter gegenüber dem verlängerten Bestandsschutz für gewerbliche Vermietungen dahingehend, dass der Ausgang von kommenden Klagen offen sei.