Pressemeldung vom 07.04.17

OVG übergibt das umstrittene Zweckentfremdungsverbot-Gesetz an Karlsruhe

(Berlin, den 07.04.17) Gestern war ein großer und wichtiger Tag für die Apartment Allianz Berlin e.V., denn der 5. Senat unter Richter Wahle zeigte sich überzeugt, dass die Bestandsschutzregelung für Ferienwohnungen bei gewerblicher Vermietung durch den Eigentümer einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht nach §14 darstellt. Die Pressestelle des OVG lässt verlauten: „Soweit das Gesetz aber eine vor dem 1. Mai 2014 begonnene Vermietung von Räumen als Ferienwohnung dem Zweckentfremdungsverbot unterstelle, gehe dies jedoch über den reinen Schutz des Wohnraumbestandes hinaus und greife insoweit unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein.“

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