Pressetext vom 14.04.16

Gleiches Recht für alle Zweckentfremder!

Die Übergangsfrist zur kurzfristigen Vermietung von Wohnraum läuft am 1. Mai 2016 aus und bezichtigt die Betreiber der Illegalität. Die Stadt Berlin vermietet weiter im großen Stil eigene Wohnflächen. Diese werden jedoch im Gesetz ausgenommen.

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