Berliner Zeitung: Berliner Vermieter sehen ihre Existenz bedroht

Durch das Verbot von Ferienwohnungen in Berlin, das am 1. Mai nach einer zweijährigen Übergangsregelung nun auch für ihn gilt, sei er in der Freiheit seiner Berufswahl gefährdet, sagt er. So argumentieren auch die anderen Kläger. „Keiner ist gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Aber wir möchten wie andere Gewerbe zum Beispiel Rechtsanwälte und Ärzte gleich behandelt werden“, sagt la Barré.

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