Mehr Personal für Bezirke
Nussbaum genehmigt 17 weitere Stellen
Ab Donnerstag, den 1. Mai, tritt die Rechtsverordnung über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) in Kraft. Damit beginnt der Meldezeitraum von drei Monaten für Apartmentbetreiber, in denen sie ihre Ferienwohnungen dem zuständigen Bezirksamt melden müssen. Für die Bearbeitung der Anträge erhalten die Bezirke jetzt mehr Personal.
28.04.2014 Mehr Personal für Bezirke
Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Nussbaum genehmigt 17 weitere Stellen
In den letzten Wochen wurde viel über die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG) diskutiert. Die Bezirke klagten über zu wenig Stellen und Zeit, um sich angemessen auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten. Anscheinend wurden die Forderungen jetzt erhört, doch nicht vom Senator Müller, der eigentlich dafür zuständig ist, aber bislang jede Bitte um mehr Personal ablehnte. Sondern Wirtschaftssenator Nussbaum genehmigte weitere 17 Stellen. Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, ob die Bezirke sich zusammenschließen und das ZwVbG im Bezirksamt Mitte umgesetzt wird oder jeder für sich.
Die ApartmentAllianz Berlin e.V. informiert ihre Mitglieder über die aktuelle Situation und was nach dem 1. Mai mit Ferienwohnungen passiert. Darüber hinaus prüft der Verein mögliche Rechtswege, um das Gesetz vor Gericht anzugreifen.