Pressemeldung vom 10.03.15
Berliner Zweckentfremdungsverbot ist verfassungswidrig – Sagt ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes
(Berlin, den 10.03.15) Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, Prof. Dr. Helge Sodan, gibt in einem Rechtsgutachten bekannt, dass das Berliner Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verfassungswidrig, unangemessen und für den Zweck nicht geeignet ist.
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