Änderung des ZwVbG benachteiligt Vermieter von Ferienwohnungen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gab heute nach ihrer Sitzung die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes bekannt. Die ApartmentAllianz Berlin kritisiert die Änderungen entschieden und sieht darin eine zusätzliche Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern.
29.09.2015 Pressemeldung
Änderung des Berliner Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes benachteiligt Ferienwohnungsbetreiber!
(Berlin, 29. September 2015) Die ApartmentAllianz Berlin kritisiert die heute von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekanntgegebene Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes entschieden und sieht darin eine zusätzliche Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern. Den eigentlich verfassungswidrigen Teil des Gesetzes, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen Ferienwohnungsbetreibern und allen anderen Zweckentfremdern, ändert der Senat nicht.
Die Kritikpunkte an der Gesetzesänderung im Einzelnen:
1.) Die Verlängerung der Bearbeitungsfristen von 14 Wochen auf zwei Jahre erzeugt unzumutbare Härten für Ferienwohnungsunternehmen und ihre Mitarbeiter, die dadurch am 30. April 2016 ihre Geschäfte schließen müssen, während die zuständigen Behörden bis 2018 Zeit für das Bescheiden von Genehmigungsanträgen haben.
2.) Die Vermietung von Zweitwohnungen als Ferienwohnungen zu untersagen führt zu keiner Rückführung von Wohnraum. Eher im Gegenteil: Zweitwohnungsbesitzer lassen ihre Wohnungen einfach leerstehen und werden gezwungen, die Wohnung dem Markt zu entziehen.
3.) Die Allianz hat starke Zweifel, ob die Auskunftspflicht der Vermittlungsportale rechtmäßig ist und das Land Berlin hier seine Kompetenzen überschreitet.
Stephan la Barré, Vereinsvorsitzender der ApartmentAllianz Berlin, sagt hierzu: „Wir finden es unverantwortlich, dass der Senat den Bestandsschutz für legale und professionelle Betreiber möblierter Apartments weiterhin verwehrt. Den Betreibern bleibt nichts anderes übrig als rechtlich gegen das Gesetz vorzugehen.“
Auch die Industrie und Handelskammer verurteilt das Gesetz scharf, weil der Eingriff unverhältnismäßig sei und Arbeitsplätze im vierstelligen Bereich vernichte. Zudem würde eine ganze Branche unter dem Deckmantel der Wohnungspolitik gebrandmarkt werden, die wesentlich zum Aufschwung von Berlin beitrugen, so die stellvertretende Geschäftsführerin, Melanie Bähr.
Die ApartmentAllianz Berlin versuchte mehrmals mit Senator Geisel über eine sinnvolle Regulierung von Ferienwohnungen zu sprechen, doch dieser lehnt den Dialog mit den Hauptbetroffenen ab.
Über die ApartmentAllianz Berlin e.V.
Die ApartmentAllianz Berlin e.V. ist eine organisierte Interessenvertretung, die sich für den Erhalt von Ferienwohnungen in Berlin einsetzt. Der Verein vertritt knapp 60 professionelle Betreiber, die 700 möblierte Apartments in Berlin anbieten. Die Allianz fordert Bestandsschutz für legale Ferienwohnungsbetreiber.
Ansprechpartner & Kontaktdaten für Presseanfragen:
Stephan la Barré, Vereinsvorsitzender der ApartmentAllianz Berlin e.V., Tel. 0151/212191126
Claudia Dünckmann, Koordinatorin der ApartmentAllianz Berlin e.V., Tel. 030/346559852, E-Mail cd@apartmentallianz.net, Mehr Informationen auf www.apartmentallianz.net