1. Lesung: Verschärfung des Zweckent- fremdungs- verbots

Die rot-schwarze Landesregierung verschärft am Dienstag das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Berlin. Neben einigen neuen Regelungen für Betreiber, geraten auch die Vermittlungsplattformen von Ferienwohnungen in den Fokus.

09.02.2016 Erste Lesung: Verschärfung des Zweckentfremdungs- verbot

Die rot-schwarze Landesregierung verschärfte am Dienstag das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Internetplattformen wie Airbnb sind demnach künftig verpflichtet, die Eigentümer der bei ihnen angebotenen Ferienwohnungen bekanntzugeben. Für Betreiber von Ferienwohnungen bedeutet die Novelle, dass die Genehmigungsfrist für die Bezirke (14 Wochen nach Antragsstellung) erst nach zwei Jahren eintritt. Außerdem verbietet die Gesetzesänderung, Zweitwohnungen nicht als Ferienwohnungen zu nutzen. Arztpraxen und Rechtsanwälte in Wohnungen seien von dem Gesetz nicht betroffen, betonte Senator Geisel.

Die ApartmentAllianz Berlin kritisiert die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes entschieden und sieht darin eine zusätzliche Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern. Den eigentlich verfassungswidrigen Teil des Gesetzes, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen Ferienwohnungsbetreibern und allen anderen Zweckentfremdern, ändert der Senat nämlich nicht.

Gesetzesänderung zum Nachlesen (LINK)