Klage abgewiesen, trotz besserer Argumente

Am 8. Juni wies die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in erster Instanz die Klage von vier Betreibern möblierter Apartmens gegen die Bezirksämt Berlin ab. Die vier Eigentümer, darunter auch der Fall der Allianz mit Herrn Prof. Dr. Sodan, klagten auf die Erteilung eines Negativattests, um den langen Bestandsschutz zu erhalten.

08.06.2016 Klage abgewiesen, trotz besserer Argumente

Gestern wies die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in erster Instanz die Klage von vier Betreibern möblierter Apartmens gegen das Bezirksamt Mitte ab. Die vier Eigentümer, darunter auch der Fall der Allianz mit Herrn Prof. Dr. Sodan, klagten auf die Erteilung eines Negativattests, um den langen Bestandsschutz zu erhalten.

Bei der mündlichen Verhandlung wurden die vier Betreiber von den Rechtsanwälten Dyroff, Prof. Dr. Sodan, Vida und Lammek vertreten. Rhetorisch treffend und mit juristisch überzeugenden Argumenten forderten sie den gleichen Bestandsschutz für Ferienwohnungsvermieter, wie er bereits für die anderen Zweckentfremder gilt. Die Anwälte diskutierten in allen vier Fragen (Mangellage/Parlamentsvorbehalt/Berufs- und Eigentumsfreiheit, sowie der Gleichbehandlung) überzeugend, wohingegen der Rechtsanwalt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg in Erklärungsnot war. Für die ungleiche Behandlung wurde selbst auf direkte Nachfrage keine sachlich nachvollziehbare Begründung geliefert.

Umso überraschter waren die Betroffenen, wie auch die anwesenden Pressevertreter, als die Richterin die Klagen uneingeschränkt abwies, dem Land Berlin Recht gab und der Stadt großzügig jede Art von Spielraum zugestand.

Die Kammer hat eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zum Nachlesen (LINK)