EU Beschwerde eingereicht

Berlin, 22.09.2016 – Der Dachverband der europäischen Ferienwohnungsbetreiber (EHHA) hat heute Beschwerde bei der EU Kommission in Brüssel eingereicht. Ziel ist es, die Europäische Kommission auf die rechtliche Überregulierung auf kommunaler Ebene im Bereich der Ferienwohnungsvermietung aufmerksam zu machen.

22.09.2016 EU Beschwerde eingereicht

Berlin, 22.09.2016 – Der Dachverband der europäischen Ferienwohnungsbetreiber (EHHA) hat heute Beschwerde bei der EU Kommission in Brüssel eingereicht. Ziel ist es, die Europäische Kommission auf die rechtliche Überregulierung auf kommunaler Ebene im Bereich der Ferienwohnungsvermietung aufmerksam zu machen. Diese Entwicklung gefährdet einen noch jungen Wirtschaftszweig und erfordert dringend die Erarbeitung sinnvoller Lösungen auf europäischer Ebene.

Im Fokus der Beschwerde der EHHA (European Holiday Home Association) stehen die beliebtesten Reiseziele Europas. Sie werden sprichwörtlich von den neu geschaffenen Gesetzen erstickt und so der Möglichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen beraubt, betonen die Vertreter der EHHA. Übermäßige und allzu oft widersprüchliche Verordnungen verhindern eine freie Wirtschaft und verstoßen damit gegen EU Recht. Aus diesem Grunde hat die EHHA entschieden, der Europäischen Kommission eine offizielle Beschwerde vorzulegen.

Der künftige Umgang mit einem neuen Wirtschaftszweig

Die Apartment Allianz Berlin e.V. (AAB) begrüßt die Beschwerde der EHHA. Gerade, weil Berlin am härtesten betroffen ist, möchte die Apartment Allianz Berlin e.V. ebenso wie die EHHA nicht nur der Überregulierung Einhalt gebieten, sondern auch der Uneinheitlichkeit der Regulierung entgegenwirken. Doch die Apartment Allianz sieht sich noch größeren Hürden gegenüber. Der Vorsitzende der AAB Stephan La Barré ergänzt: „Mit dem vollen Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes im Mai dieses Jahres, kämpfen wir weiter um die Gleichbehandlung aller sogenannten Berliner Zweckentfremder und damit um den Fortbestand der Existenz der Ferienwohnungsbetreiber. Wir hoffen, dass die Einreichung der Beschwerde einen positiven Abstrahleffekt auf unsere Bemühungen hat und die Stadt Berlin im Umgang mit ihrer eigenen kommunalen Überregulierung sensibilisiert wird.“

Berlin trifft es besonders hart

Während Mieter in Barcelona ganze Mieteinheiten vermieten dürfen, ist in Berlin das Gegenteil der Fall. Berliner dürfen nicht mehr als 50 % ihrer Wohnung vermieten. Eine Sondergenehmigung für das Vermieten der gesamten Wohnung muss beantragt werden. Bevor sie jedoch überhaupt erteilt wird, muss nachgewiesen werden, dass ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt – und selbst dann muss eine monatliche Abgabe in Höhe von 5,- € pro Quadratmeter der gesamten Wohnung an die Stadt abgeführt werden. Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000,- € pro Bescheid und Wohnung geahndet werden. Diese Form der Überregulierung und vor allem die gesetzliche Unklarheit verunsichert Reisende und zerstört die Existenzen der Betreiber von Ferienwohnungen. Umso wichtiger ist die Etablierung einheitlicher Standards, die die Interessen und Bedürfnisse der Touristen, der Betreiber und die der Städte berücksichtigen.

Die Beschwerde, eingereicht vom Europäischen Ferienhausverband (EHHA), sieht nicht nur beliebte Destinationen wie Paris, Berlin, Barcelona und Brüssel im Kreuzfeuer der Überregulierung, sondern auch viele andere europäische Reiseziele. In zahlreichen Städte werden Betreiber von Ferienwohnungen mit unverhältnismäßigen Belastungen konfrontiert. Einfach nur ein Zimmer zu vermieten oder mieten – das geht nicht mehr so einfach. Die EHHA warnt davor, dass die Regulierungen die kurzfristige Vermietung ersticken und weist auf eine unverhältnismäßige Belastung für Plattformen, Betreiber und Mieter hin.