📢 Berliner Senat verschärft Regulierungen im Mieterschutz
- 8. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Der Berliner Senat hat am 6. Januar 2026 ein neues Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen, mit dem der Mieterschutz ausgeweitet und bestehende Regelungen – unter anderem zum Zweckentfremdungsverbot – verschärft werden sollen. Das Gesetz fasst mehrere bestehende Regelwerke zusammen und sieht unter anderem neue Genehmigungspflichten für sogenanntes „Wohnen auf Zeit“ vor, insbesondere in sozialen Erhaltungsgebieten.

Nach Darstellung des Senats sollen mit dem Gesetz Umgehungstatbestände geschlossen und der dauerhafte Mietwohnungsbestand besser geschützt werden. Künftig sollen auch befristete und möblierte Vermietungsformen stärker reguliert und in bestimmten Fällen genehmigungspflichtig werden.
Klare Position der ApartmentAllianz Berlin: Kein Bestandsschutz, falscher Ansatz
Die ApartmentAllianz Berlin begrĂĽĂźt dieses Gesetz nicht.
Aus unserer Sicht greift das Wohnraumsicherungsgesetz undifferenziert in bestehende, legale Geschäftsmodelle ein und schafft neue Rechtsunsicherheiten für Anbieter von möblierten Apartments und Ferienwohnungen, die seit Jahren regelkonform wirtschaften. Besonders kritisch sehen wir, dass kein ausreichender Bestandsschutz für bestehende Nutzungen vorgesehen ist.
Möbliertes Wohnen ist nicht das Problem
Möblierte Apartments und Ferienwohnungen erfüllen in einer Metropole wie Berlin eine wichtige Funktion:Sie bieten Wohnraum auf Zeit für Fachkräfte, Projektarbeitende, Studierende, Pflegekräfte, Familien in Übergangssituationen oder Geschäftsreisende. Diese Wohnform ist kein Ersatz für den klassischen Mietwohnungsbau– und auch nicht dessen Ursache für Wohnraummangel.
Die pauschale Gleichsetzung von möblierter Vermietung mit Wohnraumvernichtung lenkt aus Sicht der ApartmentAllianz Berlin von den eigentlichen Problemen ab: zu wenig Neubau, langwierige Genehmigungsverfahren und politisch nicht eingelöste Bauversprechen.
Unsere Forderung: Bestandsschutz und faktenbasierte Regulierung
Die ApartmentAllianz Berlin fordert daher ausdrĂĽcklich:
Bestandsschutz für bestehende, rechtmäßig betriebene Ferienwohnungen und möblierte Apartments
eine klare Differenzierung zwischen illegaler Zweckentfremdung und legaler gewerblicher Vermietung
datenbasierte Entscheidungen statt pauschaler Verschärfungen
Rechtssicherheit fĂĽr Anbieter, die seit Jahren regelkonform handeln
Derzeit richten wir uns als Verband strategisch neu aus, um diese Positionen künftig noch deutlicher, strukturierter und wirksamer in die politische Debatte einzubringen – auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene.



