Wimdu reicht Klage ein
Gestern reichte das Online-Portal für Ferien-Apartments Wimdu in Kooperation mit der ApartmentAllianz Berlin Klage gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot ein.
15.04.2016 Wimdu reicht Klage ein
Gestern reichte das Online-Portal für Ferien-Apartments Wimdu in Kooperation mit der ApartmentAllianz Berlin Klage gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot ein. Stephan la Barré, Vereinsvorsitzender, sagt hierzu: „Das Gesetz ist unfair: Betreiber möblierter Apartments müssen am 1. Mai ihre Geschäfte schließen und Mitarbeiter entlassen. Alle anderen Zweckentfremder bekommen unbegrenzten Bestandsschutz und dürfen Wohnungen auch weiterhin gewerblich nutzen. Das ist verfassungswidrig! Wir fordern daher gleiches Recht für alle!“
Als Präzedenzfall wurde von Prof. Dr. Sodan, der die Klage verfasst hat, jener von Olaf Bölter und seiner Ferienwohnung in Berlin-Schöneberg herangezogen. Péter Vida zum konkreten Musterfall: „Bei Herrn Bölter liegt repräsentativ für viele andere aus unserer Sicht eine Verletzung des Artikels 12 für Berufsausübungsfreiheit sowie des Artikels 14 der Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes vor.“ Bölter selbst zur eben eingereichten Klage: „Ich habe im Vertrauen auf den Rechtsstaat investiert. Ich hoffe, dass diese falsche Entscheidung der Politik nun durch das Gericht revidiert wird.“ Man darf also schon jetzt gespannt sein, denn dieses Urteil dürfte auch über Berlin hinaus in ganz Deutschland viel Interesse auf sich ziehen. Prof. Dr. Helge Sodan dazu: „Nach gründlicher Prüfung bin ich der Überzeugung, dass die Betreiber ihre Ferienwohnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen weiter vermieten können.“.
Hintergrund
Gemeinsam mit dem Vermittlungsportal Wimdu leitete die ApartmentAllianz Berlin im Oktober letzten Jahres die Klage ein. Ziel der Klage ist es, dass am 1. Mai 2014 in Berlin in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbotsgesetz für verfassungswidrig erklären zu lassen. Dafür beauftragten sie den ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Sodan. Er sieht essentielle Grundrechte verletzt: Einerseits durch den massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Vermieter und, speziell zu Lasten gewerblicher Vermieter, auch in die Berufswahlfreiheit.