Neue EU-Registrierung für Ferienwohnungen: Verstößt das Berliner Verfahren gegen EU-Recht?
Das neue Berliner Registrierungsportal ist online. Doch statt einer einfachen, automatischen Vergabe von Registrierungsnummern, werden Gastgeber mit zusätzlichen Nachweisanforderungen konfrontiert. Die ApartmentAllianz Berlin sieht darin erhebliche rechtliche Probleme.

Nach monatelangen technischen Verzögerungen ist das neue Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen in Berlin gestartet. Erste Gastgeber haben bereits neue EU-Registrierungsnummern erhalten. Bestehende Registrierungen werden nach den bisherigen Rückmeldungen automatisch umgestellt.
Bei neuen Anträgen zeigt sich jedoch ein grundsätzliches Problem: Das Berliner Verfahren verlangt Genehmigungsnachweise und sieht in bestimmten Fällen eine behördliche Prüfung vor, bevor eine Registrierungsnummer vergeben wird.
Aus Sicht der ApartmentAllianz Berlin widerspricht eine solche vorgeschaltete materielle Prüfung dem Grundgedanken der EU-Verordnung 2024/1028.
Registrierung ist keine Genehmigung
Die EU-Verordnung unterscheidet zwischen zwei rechtlich getrennten Vorgängen:
Registrierung: Die Erfassung der erforderlichen Angaben und die Vergabe einer eindeutigen Registrierungsnummer.
Genehmigung: Die Prüfung, ob eine Ferienwohnung nach den geltenden nationalen oder lokalen Vorschriften tatsächlich vermietet werden darf.
Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b der EU-Verordnung sieht vor, dass die Registrierungsnummer automatisch und unverzüglich vergeben wird, sobald die erforderlichen Angaben und gegebenenfalls Unterlagen eingereicht wurden.
Das Registrierungsverfahren soll Transparenz schaffen und den Datenaustausch ermöglichen. Es soll kein zusätzliches behördliches Genehmigungsverfahren ersetzen oder schaffen.
Genehmigungen dürfen abgefragt werden – aber wann wird geprüft?
Die EU-Verordnung erlaubt ausdrücklich, bestehende Genehmigungen abzufragen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise anzufordern.
Entscheidend ist jedoch die Reihenfolge.
Nach Artikel 6 ist eine Überprüfung der eingereichten Angaben durch die Behörden vorgesehen. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt oder erforderliche Nachweise nicht erbracht, können Nachbesserungen verlangt und Registrierungsnummern anschließend ausgesetzt werden.
Die ApartmentAllianz hält es deshalb für rechtlich problematisch, wenn die Vergabe einer Registrierungsnummer zunächst von einer umfassenden behördlichen Prüfung der Zulässigkeit der Vermietung abhängig gemacht wird.
Eine Registrierungsnummer ist keine Vermietungsgenehmigung. Umgekehrt darf die Registrierung aus unserer Sicht nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage zu einer zusätzlichen Marktzugangshürde werden.
ApartmentAllianz Berlin prüft das Verfahren
Die ApartmentAllianz Berlin wird die Vereinbarkeit des Berliner Registrierungsverfahrens mit der EU-Verordnung 2024/1028 rechtlich prüfen.
Schon der Einführungstermin der EU-Verordnung nach jahrelangem Vorlauf wurde von der Berliner Verwaltung nicht geschafft. Es ist der 12.Oktober geworden.
Unsere Position ist klar, Berlin muss die europäischen Vorgaben umsetzen:
Deswegen verlangen wir, dass die Registrierung und Genehmigung sauber getrennt bleiben müssen.
Zugleich suchen wir das Gespräch mit der zuständigen Senatsverwaltung sowie mit Booking.com und Airbnb. Dabei stehen insbesondere die Nachweisanforderungen, die Behandlung unterschiedlicher Bestandsfälle und der Schutz von Inseraten während laufender Registrierungsverfahren im Mittelpunkt.
Die Einführung eines europäischen Transparenzsystems darf nicht dazu führen, dass rechtmäßig tätige Anbieter durch zusätzliche Verfahrenshürden vom Markt ausgeschlossen werden.
Die ApartmentAllianz Berlin bleibt dran.
Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2024/1028 – vollständiger Text bei EUR-Lex



