Neue EU-Registrierungsnummern: ApartmentAllianz Berlin prüft rechtliche Schritte
Das neue Berliner Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen ist gestartet. Doch weiterhin berichten Gastgeber von Schwierigkeiten bei der Beantragung und Vergabe der neuen EU-Registrierungsnummern. Die ApartmentAllianz Berlin sieht rechtlichen Klärungsbedarf und möchte betroffene Anbieter gezielt unterstützen.

Registrierungsverfahren weiterhin in der Kritik
Die EU-Verordnung 2024/1028 sieht grundsätzlich vor, dass Registrierungsnummern nach Einreichung der erforderlichen Angaben und Unterlagen automatisch und unverzüglich vergeben werden.
Das Berliner Verfahren wirft jedoch Fragen auf: Insbesondere die geforderten Genehmigungsnachweise und mögliche behördliche Vorabprüfungen könnten im Widerspruch zu den europäischen Vorgaben stehen.
Aus Sicht der ApartmentAllianz Berlin müssen Registrierung und Genehmigung klar voneinander getrennt bleiben.
AAB setzt auf konkrete Einzelfälle
Die ApartmentAllianz Berlin prüft, wie betroffene Gastgeber rechtlich unterstützt werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Auswahl geeigneter Einzelfälle, anhand derer die Rechtmäßigkeit des Verfahrens geklärt werden kann.
Auch die Durchsetzung eines Anspruchs auf Vergabe einer Registrierungsnummer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes könnte unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen.
Betroffene Gastgeber gesucht!
Um mögliche rechtliche Schritte vorzubereiten, bitten wir Gastgeber um Rückmeldung, deren Antrag auf eine Registrierungsnummer abgelehnt wurde.
Betroffene können sich unter info@apartmentallianz.net an uns wenden.
Unser Ziel bleibt ein rechtssicheres, transparentes und praxistaugliches Registrierungsverfahren, das den europäischen Vorgaben entspricht und keine unnötigen zusätzlichen Hürden für professionelle Ferienwohnungsanbieter schafft.
Die ApartmentAllianz Berlin wird die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen.



