Neue EU-Vorgaben für Umweltaussagen
„Umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ – solche Begriffe finden sich auch in vielen Unterkunftsbeschreibungen. Ab Ende September gelten für Umweltaussagen gegenüber EU-Verbrauchern strengere Anforderungen. Für Gastgeber heißt das: Inserate überprüfen und Nachhaltigkeitsversprechen im Zweifel konkret belegen.

Was ändert sich?
Nach öffentlichen Angaben gelten diese ab dem 27. September 2026 für Unterkunftsinserate, die Reisenden innerhalb der EU angezeigt werden oder von ihnen gebucht werden können. Betroffen können sogar Unterkünfte außerhalb der EU sein, sofern sich deren Angebot an EU-Verbraucher richtet.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern müssen künftig klar belegbar sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Irreführende Aussagen bleiben verboten.
Was bedeutet das für Ferienwohnungsvermieter?
Für Gastgeber bedeutet das vor allem: Die Beschreibung der eigenen Unterkunft sollte jetzt kritisch überprüft werden.
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundliche Ferienwohnung“, „grüne Unterkunft“ oder „klimafreundliches Apartment“ sollten nicht verwendet werden, wenn hierfür keine klaren und überprüfbaren Nachweise vorliegen.
Die Plattform FeWo-direkt bspw. empfiehlt stattdessen, konkrete und nachvollziehbare Angaben zu machen. Statt die gesamte Unterkunft beispielsweise pauschal als „klimafreundlich“ zu bezeichnen, können tatsächlich vorhandene Maßnahmen genannt werden – etwa eine Ladestation für Elektroautos, die teilweise Nutzung von Solarenergie oder vorhandene Recycling-Regelungen.
Jetzt Inserate überprüfen
Die ApartmentAllianz Berlin empfiehlt ihren Mitgliedern, die neuen Vorgaben zum Anlass zu nehmen, ihre Inserate auf Buchungsplattformen sowie auf der eigenen Webseite zu überprüfen.
Besonderes Augenmerk sollte auf Formulierungen rund um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umweltfreundlichkeit gelegt werden. Entscheidend ist künftig noch stärker: Nicht allgemein werben, sondern konkret beschreiben, was tatsächlich angeboten und im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden kann.



