Registrierungspflicht & Datenaustausch: Was die EU-Regelung bedeutet
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Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des europäischen Ferienwohnungsmarktes. Sie zielt darauf ab, mehr Transparenz, bessere Datenbasis und rechtliche Klarheit in einem stark wachsenden Markt zu schaffen, in dem Ferienwohnungen, Ferienhäuser und andere kurzfristig vermietete Unterkünfte eine immer größere Rolle spielen.

Hintergrund und Ziele der Verordnung
Die Verordnung wurde im Mai 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat unmittelbar in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Zeitraum eingeräumt, in dem alle EU-Mitgliedstaaten die Regeln in nationales Recht überführen müssen – in Deutschland über das sogenannte Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) bis spätestens 20. Mai 2026.
Ziel der EU-Regelung ist es nicht, Kurzzeitvermietungen zu verbieten, sondern:
Mehr Transparenz auf dem Markt zu schaffen.
Sicherzustellen, dass Daten zu Vermietungen systematisch und vergleichbar erhoben werden.
Behörden einen Überblick zu geben, wie viele Objekte wann und wo vermietet werden – was gerade bei Diskussionen um Wohnraumknappheit wichtig ist.
Einheitliche Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten zu schaffen, um fragmentierte nationale Regelungen abzulösen.
Was ändert sich für Gastgeber?
Die wichtigsten Punkte für Gastgeber und Vermieter sind:
-> Registrierungspflicht bei zuständigen Behörden:Ab 20. Mai 2026 müssen Vermieter ihre kurzzeitig vermieteten Unterkünfte bei der zuständigen Behörde der Kommune registrieren, sofern diese ein EU-konformes Verfahren eingeführt hat. Gastgeber erhalten eine Registrierungsnummer – diese muss in Inseraten auf Buchungsplattformen angegeben werden.
-> Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden:Plattformen wie Airbnb, Booking & Co. sind verpflichtet, monatliche Daten über Buchungen, Belegung und Registrierungsnummern an Behörden zu melden. Davon profitieren Kommunen, die ihre Markt- und Wohnraumsituation besser einschätzen wollen.
-> Nationale Umsetzung bleibt flexibel:In Deutschland hängt die Pflicht zur Registrierung davon ab, ob die jeweilige Kommune ein Verfahren eingerichtet hat. Kommunen ohne Zweckentfremdungssatzung müssen nicht zwingend ein Verfahren einführen. Das bedeutet: Wer in einer Kommune ohne Registrierungspflicht vermietet, muss aktuell keine Registrierungsnummer beantragen.
Was bedeutet das für Ferienhaus- und Ferienwohnungsvermieter?
🔹 Keine generelle Vermietungssperre: Die EU-Verordnung verbietet keine Vermietung – sie schafft Transparenz und Datenbasis.
🔹 Pflichten für Plattformen: Online-Plattformen müssen Registrierungsdaten darstellen und regelmäßig an Behörden übermitteln.
🔹 Unterschiedliche Umsetzungswege: Während einige EU-Staaten schon klare nationale Systeme installiert haben, setzt Deutschland auf eine kommunale Umsetzung nach EU-Vorgaben mit einer zentralen Datenschnittstelle über die Bundesnetzagentur.





